Strom und Gas
Anbieter wechseln und viel Geld sparen!

Häufige gestellte Fragen zum KostenSparFuchs - Wechselhelfer für Strom und Gas

  1. Welche Vorteile habe ich?
  2. Was muss ich tun?
  3. Was macht der KostenSparFuchs?
  4. Wie läuft der Anbieterwechsel ab?
  5. Was kostet der Wechselservice?
  6. Wofür steht der KostenSparFuchs?
  7. Wie unterscheidet sich der KostenSparFuchs von Portalen?
  8. Wer liest meinen Zähler ab?
  9. Wer kündigt meinen alten Vertrag?
  10. Kann es passieren, dass ich plötzlich ohne Energie dastehe?
  11. Vereinbarungen


1. Welche Vorteile habe ich? 

  • Erhebliche Zeitersparnis
    Der KostenSparFuchs übernimmt Recherche und Wechselformalitäten
  • Finanzielle Ersparnis
    Bis zu 30 % gegenüber einem teuren Anbieter, das können mehrere hundert Euro sein
  • Neutrale Anbietersuche
    da keine Provisionsbindung

2. Was muss ich tun?

  • Entweder online eine Wechselempfehlung anfordern
  • oder per Post eine Kopie der letzten Jahresrechnung mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an
    Wilfried Hennen, Hilchenbacher Str. 39, 57399 Kirchhundem senden

  • oder per Mail Ihre Jahresrechnung als Anhang an service@derkostensparfuchs.de senden
  • oder per WhatsApp Fotos der letzten Jahresrechnung mit Ihrer Mailadresse an 0176 44455808 senden.

Übrigens: 
Auch Mieter mit eigenem Zähler können den Strom- und Gasanbieter wechseln und von den Vorteilen profitieren.

3. Was macht der KostenSparFuchs?

Er prüft, wie hoch die Ersparnis ist. Wenn sich ein Wechsel lohnt, übernimmt er auf Wunsch

  • die Kündigung des teuren Altvertrages
  • den Abschluss eines neuen, günstigen Vertrags
  • die Vertragsüberwachung während der Laufzeit und die Prüfung der Jahresrechnungen
  • die Kündigung bei Preiserhöhungen
  • die Suche nach dem optimalen Anschlussvertrag ...

4. Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?

  • Sie unterschreiben die "Vollmacht zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters".
  • Der KostenSparFuchs erfasst Ihre Kundendaten.
  • Nach fünf bis zehn Tagen schickt der neue Anbieter eine Auftragsbestätigung, in der die Details zum vereinbarten Tarif noch einmal aufgeführt sind. Stimmen Portalbestätigung und Auftragsbestätigung nicht überein, kann jeder Privatkunde innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen.
  • Abhängig von der Vertragslaufzeit mit dem alten Anbieter schickt der neue Anbieter etwa vier Wochen vor Lieferbeginn eine Lieferbestätigung.
  • Zum Lieferbeginn beginnt der neue Lieferant mit der Energielieferung. Sie merken davon nichts, denn an Ihrem Zähler findet keine technische Umstellung statt: Die Energie fließt ohne Unterbrechung weiter!

Der Energieliefervertrag selbst kommt nur zwischen dem Kunden und dem Lieferanten zustande. Es gelten also die Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.

5. Was kostet der Wechselservice?

Das Entgelt für die laufende Wechseldienstleistung (Wechsel- und Vertragsmanagement) beträgt, unabhängig von der Höhe der Einsparung, 40 Euro pro Jahr und ist bei Abschluss des ersten Energieliefervertrages für das laufende Jahr und in den Folgejahren jeweils zum 30.06. eines Jahres fällig. Es gilt pro Zähler, d.h. für jede einzelne Abnahme- bzw. Lieferstelle. Der Vertrag gilt zunächst für zwei Kalenderjahre und verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn er nicht bis Ende November auf den 31.12. gekündigt wird. Bei nur einmaliger Wechselunterstützung wird eine Provision in Höhe von 10 % der Ersparnis gegenüber dem "alten" Energieliefervertrag, mindestens jedoch 40 Euro, fällig.

Zu den Entgelten kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Entgelte werden per Lastschrift eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist vorab zu erteilen. Preisänderungen sind vorbehalten.

6. Wofür steht der KostenSparFuchs?

  • Unabhängige Beratung
  • Keine Provisionsbindung an Wechselportale
  • Kenntnis der aktuellen Angebote und Tarife für Strom und Gas 
  • Auswahl verbraucherfreundlicher Anbieter

Beim KostenSparFuchs finden Sie – anders als bei den anonymen Hotlines der Vergleichsportale – einen direkten Ansprechpartner

  • der Ihre Fragen schnell beantwortet
  • der wichtige Vertragsbedingungen herausfiltert,
  • der das Kleingedruckte liest und mögliche Fallstricke findet.

Wer Zeit, Geld und Nerven sparen will, der beauftragt den KostenSparFuchs. Er bietet alles aus einer Hand, egal ob es sich um einen Wechsel per Internet oder einen Wechsel per Brief handelt.

7. Was unterscheidet den KostenSparFuchs von Vergleichsportalen?

Der KostenSparFuchs recherchiert völlig unabhängig mit speziellen Tools bei unzähligen Anbietern mit tausenden von Tarifen. Er wählt verbraucherfreundliche Angebote seriöser Lieferanten aus und empfiehlt  günstige und faire Tarife, die folgende Vertragsbedingungen erfüllen:

  • Erstlaufzeit bis zu 12 Monaten und (zumindest eingeschränkte) Preisgarantie für 12 Monate
  • Anschlusslaufzeit 1 Monat (Tarife ohne Bonus) bzw. bis zu 12 Monaten (Bonustarife)
  • Kündigungsfrist bis zu 1 Monat (Tarife ohne Bonus) bzw. bis zu 3 Monaten (Bonustarife)

Der KostenSparFuchs empfiehlt keine Tarife mit Vorauskasse, da im Falle einer Insolvenz des Anbieters Ihr Geld verloren ist. Auch Pakettarife sind ausgeschlossen. 

8. Wer liest meinen Zähler ab?

Die Energienetze und die Zähler gehören den Netzbetreibern. Deshalb kommt auch weiterhin ein Vertreter des Netzbetreibers zum Ablesen oder Sie erhalten eine Ablesekarte.

9. Wer kündigt meinen alten Vertrag?

Der KostenSparFuchs beauftragt den neuen Anbieter mit der Kündigung des alten Anbieters. So sind beide über den Kündigungstermin informiert.

Ausnahme
Bei Preiserhöhungen sollten Sie zum Erhöhungstermin kündigen. Auf Wunsch übernimmt der KostenSparFuchs auch diese Kündigung.

10. Kann es passieren, dass ich plötzlich ohne Energie dastehe?

Nein. Erst nach längerem Zahlungsverzug, Mahnungen und Sperrandrohungen wird der Strom oder das Gas abgestellt.

Kommt der Wechsel zu einem neuen Anbieter aus irgendwelchen Gründen nicht zustande, „fällt“ man automatisch in die Grundversorgung, Strom und Gas laufen aber automatisch weiter. 

Wer in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Der Wechsel würde sich dann um zwei bis vier Wochen verzögern.

Auch bei Zahlungsunfähigkeit des Lieferanten erfolgt die Versorgung über die Grundversorgung des Netzbetreibers. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen.

11. Vereinbarungen

Mit der Nutzung der Dienste erklärt sich der Nutzer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der KostenSparFuchs verwendet diese ausschließlich zur Erbringung seiner Leistungen und zur Vertragsabwicklung mit dem neuen Anbieter.

Sie versichern, dass alle von Ihnen eingegebenen Daten nur Sie selbst betreffen und Sie die Dienste des KostenSparFuchs in keiner Weise missbrauchen werden.

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