1. Welche Vorteile habe ich?
2. Was muss ich tun?
Übrigens:
Auch Mieter mit eigenem Zähler können den Strom- und Gasanbieter wechseln und von den Vorteilen profitieren.
3. Was macht der KostenSparFuchs?
Er prüft, wie hoch die Ersparnis ist. Wenn sich ein Wechsel lohnt, übernimmt er auf Wunsch
4. Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?
Der Energieliefervertrag selbst kommt nur zwischen dem Kunden und dem Lieferanten zustande. Es gelten also die Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.
5. Was kostet der Wechselservice?
Das Entgelt für die laufende Wechseldienstleistung (Wechsel- und Vertragsmanagement) beträgt, unabhängig von der Höhe der Einsparung, 40 Euro pro Jahr und ist bei Abschluss des ersten Energieliefervertrages für das laufende Jahr und in den Folgejahren jeweils zum 30.06. eines Jahres fällig. Es gilt pro Zähler, d.h. für jede einzelne Abnahme- bzw. Lieferstelle. Der Vertrag gilt zunächst für zwei Kalenderjahre und verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn er nicht bis Ende November auf den 31.12. gekündigt wird. Bei nur einmaliger Wechselunterstützung wird eine Provision in Höhe von 10 % der Ersparnis gegenüber dem "alten" Energieliefervertrag, mindestens jedoch 40 Euro, fällig.
Zu den Entgelten kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Entgelte werden per Lastschrift eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist vorab zu erteilen. Preisänderungen sind vorbehalten.
6. Wofür steht der KostenSparFuchs?
Beim KostenSparFuchs finden Sie – anders als bei den anonymen Hotlines der Vergleichsportale – einen direkten Ansprechpartner
Wer Zeit, Geld und Nerven sparen will, der beauftragt den KostenSparFuchs. Er bietet alles aus einer Hand, egal ob es sich um einen Wechsel per Internet oder einen Wechsel per Brief handelt.
7. Was unterscheidet den KostenSparFuchs von Vergleichsportalen?
Der KostenSparFuchs recherchiert völlig unabhängig mit speziellen Tools bei unzähligen Anbietern mit tausenden von Tarifen. Er wählt verbraucherfreundliche Angebote seriöser Lieferanten aus und empfiehlt günstige und faire Tarife, die folgende Vertragsbedingungen erfüllen:
Der KostenSparFuchs empfiehlt keine Tarife mit Vorauskasse, da im Falle einer Insolvenz des Anbieters Ihr Geld verloren ist. Auch Pakettarife sind ausgeschlossen.
8. Wer liest meinen Zähler ab?
Die Energienetze und die Zähler gehören den Netzbetreibern. Deshalb kommt auch weiterhin ein Vertreter des Netzbetreibers zum Ablesen oder Sie erhalten eine Ablesekarte.
9. Wer kündigt meinen alten Vertrag?
Der KostenSparFuchs beauftragt den neuen Anbieter mit der Kündigung des alten Anbieters. So sind beide über den Kündigungstermin informiert.
Ausnahme:
Bei Preiserhöhungen sollten Sie zum Erhöhungstermin kündigen. Auf Wunsch übernimmt der KostenSparFuchs auch diese Kündigung.
10. Kann es passieren, dass ich plötzlich ohne Energie dastehe?
Nein. Erst nach längerem Zahlungsverzug, Mahnungen und Sperrandrohungen wird der Strom oder das Gas abgestellt.
Kommt der Wechsel zu einem neuen Anbieter aus irgendwelchen Gründen nicht zustande, „fällt“ man automatisch in die Grundversorgung, Strom und Gas laufen aber automatisch weiter.
Wer in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Der Wechsel würde sich dann um zwei bis vier Wochen verzögern.
Auch bei Zahlungsunfähigkeit des Lieferanten erfolgt die Versorgung über die Grundversorgung des Netzbetreibers. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen.
11. Vereinbarungen
Mit der Nutzung der Dienste erklärt sich der Nutzer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der KostenSparFuchs verwendet diese ausschließlich zur Erbringung seiner Leistungen und zur Vertragsabwicklung mit dem neuen Anbieter.
Sie versichern, dass alle von Ihnen eingegebenen Daten nur Sie selbst betreffen und Sie die Dienste des KostenSparFuchs in keiner Weise missbrauchen werden.